Gesunde Bildschirmarbeit

Neue Arbeitsstättenregel ASR A6

Seit dem 1. Juli 2024 gibt es eine eigene Technische Regel für Arbeitsstätten (ASR) zur Bildschirmarbeit. Sie konkretisiert Bestimmungen der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV), die lediglich allgemeine Schutzzielbestimmungen darstellen.


Um alle spannenden Reportagen zur Arbeitssicherheit, Gesundheitsprävention und nachhaltigem Arbeiten unbeschränkt lesen zu können, registrieren Sie jetzt für einen Gratismonat –  läuft automatisch aus!

Seit dem 1. Juli 2024 gibt es eine eigene Technische Regel für Arbeitsstätten (ASR) zur Bildschirmarbeit. Sie konkretisiert Bestimmungen der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV), die lediglich allgemeine Schutzzielbestimmungen darstellen.