Corona-Infektion einer Kassiererin ist kein Arbeitsunfall

Urteil

Es ist durchaus möglich, dass eine Corona-Erkrankung als Arbeitsunfall anerkannt wird. Die Beweisführung ist aber schwierig, wie der Fall einer Supermarktverkäuferin zeigt.


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Es ist durchaus möglich, dass eine Corona-Erkrankung als Arbeitsunfall anerkannt wird. Die Beweisführung ist aber schwierig, wie der Fall einer Supermarktverkäuferin zeigt.