Aktualisierte Gefahrstoffliste 2020
Das Institut für Arbeitsschutz der DGUV (IFA) hat in der Gefahrstoffliste 2020 die wichtigsten Regelungen für die Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz sowie ergänzende Hinweise in einer Tabelle zusammengefasst.
Die vorliegende Version aktualisiert die Gefahrstoffliste aus dem Jahr 2018. Die Liste enthält die vorgeschriebenen Einstufungen (Karzinogenität, Keimzellmutagenität, Reproduktionstoxizität, Sensibilisierung der Atemwege oder der Haut) von Stoffen und Gemischen gemäß der CLP-Verordnung 1272/2008 (einschließlich EU-Verordnung 2020/217) sowie die in der TRGS 905 „Verzeichnis krebserzeugender, keimzellmutagener oder reproduktionstoxischer Stoffe“ aufgeführten Stoffe.
Weiterhin aufgenommen wurden die Luftgrenzwerte (TRGS 900 „Arbeitsplatzgrenzwerte“) und die Biologischen Grenzwerte (BGW) nach TRGS 903. Abschließend werden Hinweise unter anderem zu Messverfahren, zur Arbeitsmedizin und auf stoffbezogene Regelungen in der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV), der Chemikalien-Verbotsverordnung (ChemVerbotsV), den Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) sowie auf Regelungen der Unfallversicherungsträger gegeben.
Die Gefahrstoffliste 2020 kann hier heruntergeladen werden.