Wenn das Seil des Aufzugs reißt
Prüfungspflichten erscheinen lästig, sind aber aus Präventions- und aus Rechtsgründen ernst zu nehmen – das beweist eine Regressklage der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU) wegen grober Fahrlässigkeit des Geschäftsführers eines Bauunternehmens.