Suchtprävention – weit mehr als nur Schutz für Betroffene
Während Arbeitgeber verpflichtet sind, Maßnahmen zum Arbeitsschutz zu ergreifen und ihren Mitarbeitern im Bedarfsfall ein Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) anzubieten, ist die Betriebliche Gesundheitsförderung (BGF) ein freiwilliges Angebot. Es kann sich jenseits von Obstkörben und Fitnesskursen aber lohnen, wie das Beispiel der Suchtprävention zeigt.