DGUV Vorschrift 2
Die DGUV Vorschrift 2 regelt die betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung in deutschen Unternehmen. Ihre Neufassung, die seit dem 1. April 2025 schrittweise wirksam wird, soll verständlicher, moderner und vor allem praxisorientierter sein.