Schutzkleidung: Im Dickicht der Normen

In Ihrem Betrieb wird mit Schweißgeräten gearbeitet. Die Gefährdungsbeurteilung hat Gefährdungen ergeben, die von elektrischen Schlägen über Brände und Explosionen bis hin zu Metallspritzern reichen. Ihre Mitarbeiter brauchen jetzt neue Schutzkleidung, die alte ist verschlissen. Bei der Recherche stoßen Sie auf eine Jacke-Hose-Kombination, die Ihnen preiswert erscheint und Ihnen gefällt. Wie können Sie herausfinden, ob die Kleidung den ermittelten Gefährdungen standhält?

Zunächst trägt die Kleidung CE-Zeichen. Was bedeutet das? Die seit 2018 geltende PSA-Verordnung schreibt vor, dass persönliche Schutzausrüstungen der Kategorien II und III (mittlere und hohe Gefährdung) einer EU-Baumusterprüfung unterzogen ­werden müssen. Nach durchgeführter Prüfung darf der ­Hersteller das CE-Zeichen für das Produkt führen. Damit erklärt der Hersteller in eigener Verantwortung, dass seine PSA den Bestimmungen der Verordnung entspricht, das ist die sogenannte Konformitätserklärung.


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Schutzkleidung muss bestimmte Kriterien erfüllen. Wie können Sie herausfinden, ob die Kleidung den ermittelten Gefährdungen standhält?