Sturz beim Tabletten­holen ist Privatsache

Urteil: Kein Schutz durch gesetzliche Unfallversicherung

Eine Näherin, die eine Arbeitspause einlegt, um Medikamente aus ihrem Auto zu holen, steht auf dem Rückweg vom Parkplatz zu ihrer Arbeitsstätte nicht unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Das hat das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg entschieden.


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Eine Näherin, die eine Arbeitspause einlegt, um Medikamente aus ihrem Auto zu holen, steht auf dem Rückweg vom Parkplatz zu ihrer Arbeitsstätte nicht unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Das hat das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg entschieden.