Fußschutz: Auf die Einlage kommt’s an

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In vielen Berufen ist es wichtig, die Füße vor Verletzungen zu schützen. Sicherheitsschuhe sind deshalb unverzichtbar. Doch für Beschäftigte mit orthopädischem Bedarf reicht Standard nicht aus: Individuelle Einlagen können notwendig sein, um Beschwerden vorzubeugen oder Fehlstellungen auszugleichen.

Ob auf der Baustelle, in der Werkhalle oder im Lager – der Fuß ist im Arbeitsalltag besonders gefährdet. Stolpern, Umknicken, Tritte auf spitze Gegenstände oder schwere Lasten sind nur einige der Risiken, denen Beschäftigte täglich ausgesetzt sind. Sicherheitsschuhe sind daher in vielen Branchen ein unverzichtbarer Bestandteil der persönlichen Schutzausrüstung (PSA). Doch was passiert, wenn orthopädische Anforderungen eine individuelle Anpassung durch Einlagen erfordern? Und warum ist der Begriff baumustergeprüfte Einlage dabei entscheidend?

Genormter Schutz für individuelle Füße

Wandtafel mit vielen farbigen orthopädischen Einlegesohlen, jede mit kleinem Etikett zu Material und Einsatzbereich.
Der Einlage-Spezialist ORTHO-NOVA hat für jeden Bedarf die richtige Einlagesohle. Foto: ORTHO-NOVA GmbH

Sicherheitsschuhe müssen gemäß der Norm EN ISO 20345 bestimmte Schutzanforderungen erfüllen – dazu zählen beispielsweise eine Zehenschutzkappe, durchtrittsichere Sohlen und rutschhemmende Laufsohlen. Hersteller lassen ihre Modelle im Rahmen eines Baumusterprüfverfahrens prüfen und zertifizieren. Die Schutzwirkung ist also nur dann garantiert, wenn der Schuh so getragen wird, wie vom Hersteller vorgesehen.

Einlagen: Notwendigkeit trifft auf Norm

Immer mehr Beschäftigte benötigen orthopädische Anpassungen – etwa durch Fußfehlstellungen, spezielle Polsterungen, Beinlängendifferenzen oder Beschwerden im Bewegungsapparat. Doch wer glaubt, einfach eine beliebige orthopädische Einlage in den Sicherheitsschuh legen zu können, gefährdet nicht nur die Schutzfunktion des Schuhs, sondern auch den Versicherungsschutz im Falle eines Arbeitsunfalls.

Denn: Nur baumustergeprüfte Einlagenlösungen sind erlaubt. Das bedeutet, dass Einlagen nur dann verwendet werden dürfen, wenn sie gemeinsam mit dem jeweiligen Sicherheitsschuhmodell geprüft und zertifiziert wurden. Die Kombination aus Schuh und Einlage stellt dann ein geprüftes Gesamtsystem dar.

Drei verschiedene Schuheinlagen liegen auf einem orangefarbenen Stuhl; eine Einlage zeigt eine gelb-schwarze, stabile Kunststoffsohle.
Foto: ORTHO-NOVA GmbH

Die Rolle der DGUV Regel 112-191

Rechtliche Orientierung bietet die DGUV Regel 112-191 (ehemals BGR 191). Sie schreibt vor, dass orthopädische Veränderungen an Sicherheitsschuhen – dazu zählen auch Einlagen – nur zulässig sind, wenn diese im Rahmen einer Baumusterprüfung getestet wurden. Dies schützt Träger wie Arbeitgeber vor Haftungsrisiken und stellt sicher, dass die Schutzwirkung der PSA erhalten bleibt.

 Was bedeutet das für Betriebe und Beschäftigte?

  • Beschäftigte mit orthopädischem Bedarf sollten sich an einen zugelassenen Orthopädietechniker – zum Beispiel ORTHO-NOVA GmbH – wenden, der mit Herstellern von Sicherheitsschuhen kooperiert.
  • Betriebe sollten bei der Auswahl von Sicherheitsschuhen auf Modelle achten, für die geprüfte Einlagenlösungen zur Verfügung stehen. Viele Hersteller bieten Listen mit zugelassenen Kombinationen.
  • Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Betriebsärzte sollten in die Beratung eingebunden werden, insbesondere bei arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen.

 Fazit: Sicherheit beginnt beim Fuß – und beim System

Sicherheitsschuhe mit baumustergeprüften Einlagen sind kein Komfort-Luxus, sondern eine Voraussetzung für sichere, ergonomische und rechtskonforme Arbeitsbedingungen. Nur wer die technischen Anforderungen, die gesetzlichen Regelungen und die individuellen Bedürfnisse der Beschäftigten berücksichtigt, sorgt für nachhaltigen Gesundheitsschutz – von der Sohle an.

Checkliste für den betrieblichen Einsatz

  • Sicherheitsschuh nach EN ISO 20345 wählen
  • prüfen, ob für das Modell baumustergeprüfte Einlagenlösungen existieren
  • orthopädische Versorgung nur über autorisierte Fachbetriebe
  • Dokumentation der Einlagenversorgung zu den PSA-Unterlagen nehmen
  • regelmäßige Kontrolle und Austausch nach Herstellervorgabe