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Das muss ich erst mal prüfen!
Die Prüfung von Arbeitsmitteln ist ein zentraler Bestandteil des Arbeitsschutzes. Und wir müssen darauf vertrauen können, dass diese regelmäßig und professionell durchgeführt wird.
Stellen Sie sich mal folgende Situation vor: Sie haben eine Flugreise gebucht und lesen am Tag vor dem Abflug in Ihrer Tageszeitung einen Artikel über Ihre Fluggesellschaft. Reporter haben herausgefunden, dass ihr finanziell das Wasser bis zum Hals steht und dass deshalb an allen Enden gespart werden muss. So wurden die Wartungsintervalle für die Flugzeuge verlängert, alle nicht unbedingt nötigen Prüfungen gestrichen und angeblich auch die notwendigen Prüfungen nicht unbedingt pünktlich durchgeführt.
Mit welchen Gefühlen würden Sie Ihre Flugreise antreten? Würden Sie überhaupt noch einsteigen? Woher kommt plötzlich dieses mulmige Gefühl, diese Angst vor dem Fliegen? Durch den Zeitungsartikel hat sich die Realität nicht verändert, die Gefahren beim Fliegen sind durch das Lesen des Artikels nicht größer geworden. Was sich verändert hat, ist Ihr Bewusstsein. In unserer hoch technisierten Welt können wir selbst oft nicht mehr beurteilen, ob wir sicher sind oder uns in Gefahr befinden. Wir sind davon abhängig, dass die von uns genutzte Technik funktioniert. Wir wissen um das Kontrollsystem, das das garantiert, und vertrauen auf dessen Zuverlässigkeit. Wird dieses Vertrauen erschüttert, fühlen wir uns unsicher und verletzlich.
Prüfungen schaffen Vertrauen
Wenn wir selbst nicht in der Lage sind, die Sicherheit unserer Umwelt zu beurteilen, müssen wir das anderen überlassen, die mehr von den Dingen verstehen. Wer soll das sein? Was soll wann und wie oft geprüft werden?
Der Staat hat in zahlreichen Gesetzen, Vorschriften, Regeln und Normen für Klarheit in diesen Fragen gesorgt. Prüfsiegel und Prüfberichte machen die Ergebnisse der nötigen Prüfungen transparent und sorgen so dafür, dass wir Vertrauen in die Sicherheit der geprüften Objekte haben.
Hat Ihr Auto beispielsweise die Hauptuntersuchung beim TÜV klaglos bestanden und ist dafür mit der Prüfplakette ausgezeichnet worden, setzen Sie sich mit einem guten Gefühl und dem beruhigenden Wissen um den sicheren Zustand hinein.
Der Zahn der Zeit
Fast alles auf der Welt ist Veränderungen unterworfen. Die Frage ist: Wie schnell gehen diese Veränderungen vor sich und welche Auswirkungen hat das auf Ihre Sicherheit? Die Antworten unterscheiden sich sehr je nach Beschaffenheit des Objekts und der Art seiner Verwendung. Eisen rostet schnell, Gold gar nicht. Eine eiserne Kette an einem Kran muss daher regelmäßig geprüft werden, ein Goldbarren kann ungeprüft Jahrtausende überdauern – obwohl: Nervöse Besitzer schauen ab und zu mal, ob er noch da ist und sein Gewicht unverändert ist.
Eine Leiter, die im Haushalt nur gelegentlich, zum Beispiel zum Ab- und Aufhängen von Gardinen, benutzt wird, muss seltener geprüft werden als eine Leiter, die im Baumarkt täglich zur Regalbedienung genutzt wird.
In den meisten Fällen muss heute der Unternehmer, zum Beispiel im Rahmen seiner Gefährdungsbeurteilung, festlegen, was wie oft zu prüfen ist. Nur bei besonders kritischen Objekten, zum Beispiel Aufzügen, ist durch Vorschriften festgelegt, in welchen Intervallen dies zu erfolgen hat.
Im Betrieb machen Sie sich am besten eine Liste mit allen zu prüfenden Objekten und legen dort fest, was Sie wann von wem prüfen lassen wollen.
Sicherheit von Anfang an
Schon bei der Anschaffung ist dafür gesorgt, dass Produkte gleich welcher Art den Vorschriften entsprechen: Der Hersteller, Inverkehrbringer oder Importeur muss dafür die Gewährleistung übernehmen. Er zeigt dies zum Beispiel, indem er auf seinem Produkt das CE-Zeichen anbringt und eine Konformitätsbescheinigung beifügt.
Auch hier gelten für heikle Produkte, zum Beispiel Persönliche Schutzausrüstungen, besondere Bestimmungen. Bevor das CE-Zeichen angebracht werden darf, muss in diesen Fällen eine neutrale Prüfung durch eine zugelassene Prüfstelle durchgeführt werden.
Fähige Prüfer
Wie eingangs beschrieben, gibt es die Pflichten und Regeln für Prüfungen, weil der „normale“ Mensch in der Regel nicht in der Lage ist, den Zustand der von uns verwendeten technischen Einrichtungen zu beurteilen. Es braucht die Hilfe von Spezialisten. Nur in wenigen Fällen verlangt der Gesetzgeber heute noch besonders zugelassene Überwachungs- und Prüfstellen, wie das bei Fahrzeugen zum Beispiel der Fall ist. Als Verwender sind Sie verpflichtet, selbst festzulegen, wer welche Einrichtungen prüfen soll. Sie müssen sich außerdem davon überzeugen, dass der von Ihnen gewählte Prüfer den Anforderungen der einschlägigen Vorschriften entspricht. Die erforderlichen Fachkenntnisse dieser „Befähigten Personen“ werden durch die Berufsausbildung, die Berufserfahrung und die zeitnahe berufliche Tätigkeit nachgewiesen.
Bei der Auswahl von Prüfern ist besondere Sorgfalt anzuraten: Nicht selten sind Scharlatane unterwegs, die eifrig Prüfprotokolle erstellen und Plaketten kleben, obwohl sie keine Ahnung haben. Die Verantwortung für die Folgen solcher sinnlosen Prüfungen trägt dann die auftraggebende Person!
Der prüfende Blick
Mit der Organisation und Beauftragung von Prüfungen sind Sie als Benutzer technischer Einrichtungen aber nicht komplett aus dem Schneider! In den meisten Vorschriften und Regeln werden vor und während der Verwendung prüfende Blicke verlangt. So wie jeder Autofahrer nach der Straßenverkehrsordnung verpflichtet ist, sich durch Inaugenscheinnahme vor Beginn der Fahrt vom ordnungsgemäßen Zustand seines Fahrzeugs zu überzeugen, so müssen sich alle Benutzer technischer Einrichtungen vom Hammer bis zum Industrieroboter im Rahmen ihrer Fähigkeiten von deren sicherem Zustand überzeugen. Beschäftigte müssen zu diesem Zweck entsprechend unterwiesen werden.
Logisch, dass schadhafte und unsichere Werkzeuge, Maschinen, Geräte und Einrichtungen nicht weiterverwendet werden dürfen: Wozu sonst die Prüfung?
Prüfen nach Plan
Eine ausführliche und dennoch übersichtlich strukturierte Anleitung für die Organisation und Durchführung von Prüfungen im Betrieb enthält die Schrift „Prüfen nach Plan“ aus der Reihe „BASICS – sicher & gesund arbeiten“ des Universum Verlags. Vom Aufbau eines Prüfverzeichnisses über Prüffristen und Prüfpersonen bis hin zum Prüfergebnis wird hier der notwendige Ablauf praxisgerecht beschrieben. Ein praktisches Beispiel und ausgewählte Vorschriftentexte ergänzen das Büchlein.
Dr. Kurt Kropp war bis Ende 2017 Aufsichtsperson bei der Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik (BGHW) und leitete dort zuletzt das Referat „Messen, Kampagnen und Veranstaltungen“. Er hat zahlreiche Broschüren, Merkblätter und Artikel zur Arbeitssicherheit verfasst und in verschiedenen Verlagen Bücher und Beiträge publiziert.