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Laderampen und Andockstationen können zur tödlichen Falle werden
Laderampen und Andockstationen sind ein höchst gefährlicher Aufenthaltsraum. Laut der Statistik „Arbeitsunfallgeschehen 2017“ (neuere Zahlen liegen noch nicht vor) fanden in der Arbeitsumgebung „Lagerung, Be- und Entladen“ im Jahr 2016 rund 89.000 Unfälle in Deutschland statt. 35 davon endeten tödlich.
Laderampen und Andockstationen sind ein höchst gefährlicher Aufenthaltsraum. Laut der Statistik „Arbeitsunfallgeschehen 2017“ (neuere Zahlen liegen noch nicht vor) fanden in der Arbeitsumgebung „Lagerung, Be- und Entladen“ im Jahr 2016 rund 89.000 Unfälle in Deutschland statt. 35 davon endeten tödlich.
Laderampen und Andockstationen sind ein höchst gefährlicher Aufenthaltsraum. Laut der Statistik „Arbeitsunfallgeschehen 2017“ (neuere Zahlen liegen noch nicht vor) fanden in der Arbeitsumgebung „Lagerung, Be- und Entladen“ im Jahr 2016 rund 89.000 Unfälle in Deutschland statt. 35 davon endeten tödlich. Nicht alle dieser Unfälle fanden an einer Laderampe statt, denn die Statistik schlüsselt diese Zahl dahingehend nicht weiter auf. Dennoch ist beim Be- und Entladen an der Rampe oder der Andockstation höchste Vorsicht geboten.
Ein wesentliches Risiko findet sich bereits beim rückwärtigen Heranfahren des Lkw an die Rampe oder die Andockstation. Das Sichtfeld des Fahrers ist eingeschränkt, in der Regel kann er hinter dem Fahrzeug befindliche Personen nicht erkennen. Einer Person, die zwischen Lkw und Rampe eingeklemmt wird, drohen schwere Verletzungen. Auch Mitarbeiter an einer Andockstation können zwischen Lkw und Andockstation eingequetscht werden, wenn sie versuchen sollten, dem Fahrer Hinweise zu geben und den Kopf durch den Spalt zwischen Station und Lkw herausstrecken.
Eine weitere Hauptgefahr sind Abstürze. Laderampen sind meist räumlich beengte und oft benutzte Verkehrswege. Flurförderzeuge, Mitarbeiter zu Fuß und zwischengelagertes Transportgut müssen sich den Verkehrsraum teilen. Ein falscher Schritt, eine durch Wasser oder Ölreste rutschige Stelle oder eine schlechte Beleuchtung und der Absturz von der Rampe ist die Folge. Laderampen besitzen häufig keine Geländer zur Absicherung, obwohl in Deutschland die Technische Regel für Arbeitsstätten ASR A1.8 „Verkehrswege“ ausdrücklich vorschreibt, dass bei entsprechender Gefährdung „Laderampenkanten, insbesondere Bereiche, die keine ständigen Be- und Entladestellen sind“ durch „Umwehrungen – vorzugsweise durch Geländer – gesichert sein“ müssen.
Abstürze sind auch dann zu verzeichnen, während der Ladevorgang noch anhält und der Lkw sich von der Rampe wegbewegt. Bei unzureichender Sicherung des Lkw (beispielsweise fehlende Unterlegkeile) können durch die Beladung entstehende Schubkräfte zum Wegrollen führen. Andererseits kann aber auch der Lkw-Fahrer durch mangelnde Koordination zwischen ihm und dem Ladepersonal fälschlicherweise davon ausgehen, dass der Ladevorgang bereits beendet sei und er wegfahren könne. Beides zieht das gleiche Ergebnis nach sich: Personen oder Flurförderzeuge stürzen in die entstehende Lücke. Alle an den Ladearbeiten Beteiligten müssen daher klare Abmachungen treffen, wer wann was macht.
» Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) www.gesetze-im-internet.de Suchbegriff: ArbStättV
» Technische Regel für Arbeitsstätten ASR A1.8 „Verkehrswege“ www.baua.de Suchbegriff: ASR A1.8
» DGUV Regel 108-006 „Ladebrücken und fahrbare Rampen“ publikationen.dguv.de Suchbegriff 108.006
Die Checkliste „Laderampen und Andockstationen“ können Sie hier herunterladen.