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Damals
100 Jahre Sicherheitsbeauftragte
Der erste Schritt auf dem Weg zum Sicherheitsbeauftragten liegt in diesem Jahr genau hundert Jahre zurück. Anlass genug, die Geschichte des Amtes in den Blick zu nehmen.
Heute sind sie in Unternehmen mit regelmäßig mehr als zwanzig Mitarbeitern nicht mehr wegzudenken: Beschäftigte, die sich als Sicherheitsbeauftragte dafür engagieren, Unfälle, berufsbedingte Krankheiten und Gesundheitsgefahren zu verhindern. Den Stein brachten am 12. April 1919 die Berufsgenossenschaften ins Rollen. Damals stritten Unternehmer und Arbeiter, wie weit die Arbeiter selbst an der Überwachung ihrer Schutzvorschriften beteiligt werden sollten. Als Zugeständnis an die Arbeiterschaft ergänzten die Berufsgenossenschaften 1919 die bereits bestehenden Unfallverhütungsvorschriften. Zu diesen zählte auch die freiwillige Einführung eines sogenannten Unfall-Vertrauensmanns – dem Vorläufer des Sicherheitsbeauftragten. In jedem größeren Betrieb konnte die Arbeiterschaft jetzt aus ihren eigenen Reihen eine Person wählen, der sie das Amt anvertraute. Der Unfall-Vertrauensmann überprüfte die Schutz-vorrichtungen im Betrieb und vermittelte in puncto Arbeitssicherheit zwischen der Belegschaft und dem Betriebsleiter. Die Einführung des Unfall-Vertrauensmanns war in den Reihen der Arbeiter umstritten. Sie wurde als eher kleines Zugeständnis der Berufsgenossenschaften aufgefasst, um noch weiter gehende Forderungen aus der Arbeiterschaft abzuwenden.
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