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Alles, was Recht ist
WICHTIGE ÄNDERUNGEN
FÜR UNTERNEHMEN
Im Juli und August 2022 sind rechtliche Änderungen in Kraft getreten, die konkrete Auswirkungen auf Unternehmen haben können. PRÄVENTION AKTUELL stellt die wichtigsten Änderungen vor.
BEFRISTETE ARBEITSVERHÄLTNISSE
Wer länger als sechs Monate in einem befristeten Arbeitsverhältnis angestellt ist, kann seinen Wunsch nach Entfristung schriftlich beim Arbeitgeber einreichen. Dieser ist nun verpflichtet, binnen eines Monats schriftlich auf diesen Wunsch zu reagieren und eine Begründung für die Entscheidung zu liefern. Zudem muss laut der Änderung im Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) die vereinbarte Probezeit bei einem befristeten Arbeitsverhältnis im Verhältnis zur Dauer des Arbeitsvertrags stehen. Eine halbjährige Probezeit bei einem auf einem Jahr befristeten Arbeitsverhältnis wird künftig nicht mehr möglich sein, was genau aber „im Verhältnis“ heißt, lässt der Gesetzestext offen. Dies werden Arbeitsgerichte klären müssen.
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