Zahlen & Fakten
Unternehmer sind verpflichtet, Unfälle von Versicherten in ihrem Betrieb der gesetzlichen Unfallversicherung zu melden, sollte eine Arbeitsunfähigkeit von mehr als drei Kalendertagen – ohne den Unfalltag – oder gar der Tod eintreten. Die folgenden Tabellen informieren über Arbeits- und Wegeunfälle 2019.