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Rechtsprechung & Urteile
SKIUNFALL IST
KEIN ARBEITSUNFALL
Beschäftigte sind auf Dienstreisen gesetzlich unfallversichert. Dies gilt allerdings nicht „rund um die Uhr“. Vielmehr muss die konkrete Tätigkeit auf einer Dienstreise – ebenso wie am Arbeitsplatz – mit dem Beschäftigungsverhältnis wesentlich zusammenhängen und diesem dienen. Dies entschied in einem Urteil der 9. Senat des Hessischen Landessozialgerichts.
PROGRAMMIERER IN HEIMARBEIT
IST SOZIALVERSICHERUNGSPFLICHTIG
Abhängig Beschäftigte sind sozialversicherungspflichtig. Dies gilt auch für Heimarbeiter, selbst wenn deren Tätigkeit eine höhere Qualifikation erfordert wie zum Beispiel bei einem Programmierer. Dies entschied der 8. Senat des Hessischen Landessozialgerichts.
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