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Wie wirksam sind Hautschutzmittel?
Bei den Berufskrankheiten nehmen Hauterkrankungen einen der Spitzenplätze ein. Daher werden häufig Hautschutzmittel eingesetzt. Doch wie wirksam sind die eigentlich?
Zum Schutz der Haut vor schädigenden Stoffen kommen in erster Linie Schutzhandschuhe zum Einsatz, bei vielen Tätigkeiten werden aber auch Hautschutzmittel benutzt. Diese sollen Irritationen der Haut durch Schadstoffe vermindern. Sie werden vor allem bei Feuchtarbeit und bei Kontakten mit schwach hautschädigenden Stoffen eingesetzt. Bei der Auswahl von Hautschutzmitteln werden vorwiegend die Angaben des Herstellers zum Einsatzbereich des Hautschutzmittels zugrunde gelegt. Die Schutzwirkung für diesen Einsatzbereich muss der Hersteller in einem Wirksamkeitsnachweis belegen.
Die Wirksamkeit von Hautschutzmitteln wird bisher von den Herstellern sehr unterschiedlich nachgewiesen. Ihnen stehen dazu verschiedene Methoden zur Verfügung. Der Leitlinie „Berufliche Hautmittel: Hautschutz, Hautpflege und Hautreinigung“ der Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften (AWMF) zufolge sollte die Wirksamkeit vorzugsweise durch In-vivo-Verfahren überprüft werden. In vivo bedeutet, dass die Experimente direkt am lebenden Menschen durchgeführt werden. Alle anderen Verfahren haben nur einen orientierenden Charakter, da sie physiologische Effekte unberücksichtigt lassen und daher die Aussagekraft zur Beurteilung der Wirksamkeit sehr begrenzt ist.
Nach einer weiteren Leitlinie der Arbeitsgemeinschaft für Berufs- und Umweltdermatologie (ABD) „Berufliche Hautmittel“ gelten Kohorten- und Interventionsstudien, die die Arbeitsplatzverhältnisse berücksichtigen, als derzeit beste Methode zum Nachweis der Wirksamkeit eines Hautschutzmittels. Da dies jedoch oft nicht möglich oder unverhältnismäßig aufwendig ist, wird als Alternative auf den repetitiven Irritationstest (RIT) verwiesen. Vereinfacht ausgedrückt: Probanden wird ein Testschadstoff auf unbehandelte sowie auf mit Hautschutzmittel behandelte Hautstellen aufgetragen. Fällt die Hautirritation im Vergleich zur unbehandelten Haut signifikant geringer aus, gilt das Hautschutzmittel als wirksam.
Allerdings: Verschiedene Studien haben gezeigt, dass der Testschadstoff Natriumlaurylsulfat (SLS) nicht stellvertretend für alle wässrigen Schadstoffstoffe stehen kann. Säuren, feuchter Zement oder Kalk beispielsweise unterscheiden sich in ihren Eigenschaften grundlegend von denen des SLS. Diese Schädigungsmechanismen sind bis auf das SLS noch unvollständig verstanden.
PRÜFGRUNDSÄTZE DER DGUV
Aufgrund dieser unbefriedigenden Sachlage hat sich die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) entschlossen, neue Prüfgrundsätze für Hautschutzmittel zu entwickeln. In Zusammenarbeit des Sachgebiets Hautschutz mit dem Prüf- und Zertifizierungssystem DGUV Test sowie auf Basis einer DGUV-geförderten Studie entstanden im Jahr 2021 verschärfte Anforderungen an Hautschutzmittel. Dadurch soll die „Spreu vom Weizen“ getrennt werden, so Lars Bertelsbeck, Leiter der DGUV Test Prüf- und Zertifizierungsstelle für persönliche Schutzausrüstungen (PSA).
Herstellende Unternehmen müssen das Verfahren selbst durchführen
In der genannten Studie entwickelten vier dermatologische Zentren der Universitäten Jena, Heidelberg, Erlangen-Nürnberg sowie Osnabrück gemeinsam eine Methode, mit der die Wirksamkeit von Hautschutzmitteln sicher nachgewiesen werden kann. Dabei müssen bei mindestens 15 Probanden unterschiedlicher Hauttypen hautirritierende Substanzen zweimal aufgetragen werden: einmal auf die bloße Haut, das zweite Mal auf eine Stelle, auf die zuvor das Hautschutzmittel aufgetragen wurde. Fällt die Reaktion auf die schädliche Substanz an der zweiten Stelle deutlich geringer aus als an der ersten, belegt dies die Wirksamkeit des Hautschutzmittels.
Da im Rahmen der Prüf- und Zertifizierungstätigkeiten des DGUV Test keine klinischen Studien durchgeführt werden können, müssen herstellende Unternehmen das beschriebene Verfahren selbst durchführen. Danach wird die Dokumentation der Ergebnisse für die Prüfung und Zertifizierung eingereicht, ebenso wie ein Gutachten des Informationsverbunds Dermatologischer Kliniken (IVDK), das Aufschluss über alle Inhaltsstoffe des Hautschutzmittels gibt. Außerdem muss klar definiert werden, gegen welche Substanz das Hautschutzmittel wirken soll.
Gute Produkte erhalten von DGUV Test das Prüfzeichen „Wirksamkeit geprüft“
Zudem müssen die Anforderungen der EU-Kosmetikverordnung erfüllt sein. Diese Verordnung kommt zur Anwendung, weil Hautschutzmittel im juristischen Sinn keine PSA sind und daher nicht der PSA-Verordnung unterliegen. Die EU-Kosmetikverordnung verlangt unter anderem, dass die Produkte selbst keine gesundheitsschädlichen Stoffe enthalten dürfen.
Die eingereichten Unterlagen werden von der zuständigen DGUV Test Prüf- und Zertifizierungsstelle hinsichtlich der Anforderungen sowie auf Echtheit und auf inhaltliche Belastbarkeit bewertet. Wird die Wirksamkeit dadurch belegt, vergibt DGUV Test das Prüfzeichen „Wirksamkeit geprüft“, das am Produkt angebracht werden darf.