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Gesundheitsförderung ist kein Freifahrtschein
Gerichtsurteil

Foto: AdobeStock / Oscar Brunet
Eine Massage auf Kosten des Arbeitgebers, während der Arbeitszeit und im Betrieb: Das klingt nach einer betrieblichen Maßnahme. Unfallversichert ist sie deshalb noch lange nicht, urteilt das Sozialgericht München.
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