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Nur trockene Schuhe sind gute Schuhe
PSA Fußschutz / Hautschutz
Hautkrankheiten sind die am häufigsten gemeldeten Erkrankungen bei Berufstätigen. Meist handelt es sich dabei um Handekzeme, die vor allem in Branchen auftreten, in denen häufig sogenannte Feuchtarbeiten ausgeübt werden. Dabei kommen die Hände häufig mit Wasser oder Reinigungsmitteln in Berührung oder die Schutzhandschuhe werden nicht sachgerecht benutzt.
Hautkrankheiten sind die am häufigsten gemeldeten Erkrankungen bei Berufstätigen. Meist handelt es sich dabei um Handekzeme, die vor allem in Branchen auftreten, in denen häufig sogenannte Feuchtarbeiten ausgeübt werden. Dabei kommen die Hände häufig mit Wasser oder Reinigungsmitteln in Berührung oder die Schutzhandschuhe werden nicht sachgerecht benutzt.
Ein Ekzem ist eine entzündliche Hautreaktion, die nicht auf einer Infektion durch Viren oder Bakterien beruht. Es gibt zwar verschiedene Formen der Erkrankung, die typische Ekzemreaktion ist aber immer vorhanden. Sie ist durch eine kennzeichnende Abfolge charakterisiert: Hautrötung, Bläschenbildung, Nässen, Krustenbildung, Schuppung. Bei wiederholter oder anhaltender Reizung kann das Ekzem nicht mehr abheilen und wird chronisch. Daher muss es einerseits rechtzeitig behandelt werden und andererseits müssen die betrieblichen Arbeitsschutzmaßnahmen überprüft und gegebenenfalls verbessert werden.
Weniger bekannt ist, dass diese Krankheit nicht selten auch die Füße betreffen kann. Sie tritt auf, wenn schwach hautschädigende Stoffe häufig auf die Schuhe gelangen, das Material durchdringen und dadurch die obere Hautschicht in Mitleidenschaft ziehen. Zu diesen Stoffen gehören unter anderem Wasser, schwache Säuren und Laugen oder wassergemischte Kühlschmierstoffe. Ekzeme können aber auch durch allergische Reaktionen hervorgerufen werden, entweder durch von außen eindringende Arbeitsstoffe oder durch bestimmte Materialien im Schuh selbst wie beispielsweise Farb- oder Klebstoffe. In allen Fällen begünstigt wird die Ekzementstehung durch ein feuchtes Klima im Schuh, sei es durch Durchnässen von außen oder durch den Fußschweiß selbst.
Wenn bei der Gefährdungsbeurteilung festgestellt wird, dass Sicherheits- oder Schutzschuhe getragen werden müssen, und gleichzeitig eine Hauterkrankung am Fuß vorliegt, sollten immer zwei Paar vorhanden sein. Sie werden täglich wechselnd getragen, damit der Fußschutz gut durchtrocknen kann. Nach einer Empfehlung der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) sind bei übermäßigem Schwitzen oder anderen Durchfeuchtungsgründen auch während der Arbeitszeit die durchfeuchteten Schuhe durch das trockene Paar zu ersetzen.
Trockene Schuhe sind demnach ein wichtiger Baustein zur Prävention oder Bekämpfung von Hautkrankheiten. Wichtig für die richtige Trocknung der Schuhe ist, dass sie mit Zeitungspapier ausgestopft werden und an einem warmen, gut gelüfteten Ort stehen. Nicht zu empfehlen ist es, die nassen oder feuchten Schuhe direkt auf einem Heizkörper abzustellen. Empfindliches Material wie Leder oder Synthetik kann durch die starke Hitzeeinwirkung spröde und brüchig werden.
Wesentlich schneller erhält man trockene Schuhe bei Verwendung eines Trocknungssystems. Dabei werden die Schuhe auf große Haken gesteckt, in denen entweder eine elektrische Heizung arbeitet oder ein durch ein Gebläse erzeugter warmer Luftstrom das Trocknen übernimmt. Zusätzlich werden bei manchen Herstellern zusätzlich „Ionisationsgeräte“ angeboten, die Bakterien, Pollen und Schimmelsporen eliminieren sollen. Dabei wird die Luft mit Sauerstoffionen angereichert. Einen ähnlichen Effekt gegen Bakterien kann auch eine UV-Bestrahlung des Schuhinneren erzeugen. Bestimmte Strahlen aus dem UV-Spektrum schädigen die DNA dieser Organismen so sehr, dass sie sich nicht mehr reproduzieren können. Die Lichtquellen sind direkt in den Haken zur Aufhängung der Schuhe verbaut.
DAS HAUTARZTVERFAHREN DER DEUTSCHEN GESETZLICHEN UNFALLVERSICHERUNG
Wenn Erwerbstätige wegen krankhafter Hauterscheinungen eine Arztpraxis aufsuchen
und die Krankheitsursache in der beruflichen Tätigkeit vermutet wird, sollte dieser Verdacht dermatologisch überprüft werden. Sofern noch nicht geschehen, erfolgt die Überweisung an eine Hautärztin oder einen Hautarzt. Bestätigt sich der Verdacht, informiert die Hautarztpraxis die zuständige Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse. So können die Unfallversicherungsträger frühzeitig Präventionsmaßnahmen einleiten.