- Titelthema
- Editorial
- Kurz & Knapp
- Praxis
- Der Beinaheunfall als Chance
- PSA Handschutz: Wenn aus Schutz Gefahr wird
- Fabrik à la Carte
- Heute schon gedopt?
- Was Unternehmen aus Fehlern lernen können
- Ein Ampelsystem gegen Lärm
- Büroraumakustik nachhaltig gestalten
- Ein Symbol des Richtungswechsels
- Mehr Abstand per Warnsignal
- Nur trockene Schuhe sind gute Schuhe
- Unterhaltung
- Vorschau
Rechtsprechung & Urteile
GESCHÄFTSREISENDER BEI ANSBACHER TERROR-
ANSCHLAG NICHT GESETZLICH UNFALLVERSICHERT
Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen (LSG) hat entschieden, dass ein Geschäftsreisender während eines Restaurantbesuchs auch dann nicht gesetzlich unfallversichert ist, wenn er dabei Opfer eines Terroranschlags wird.
Um alle spannenden Reportagen zur Arbeitssicherheit, Gesundheitsprävention und nachhaltigem Arbeiten unbeschränkt lesen zu können, registrieren Sie jetzt für einen Gratismonat – läuft automatisch aus!