Rechtsprechung & Urteile

GESCHÄFTSREISENDER BEI ANSBACHER TERROR-
ANSCHLAG NICHT GESETZLICH UNFALLVERSICHERT

Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen (LSG) hat entschieden, dass ein Geschäftsreisender während eines Restaurantbesuchs auch dann nicht gesetzlich unfallversichert ist, wenn er dabei Opfer eines Terroranschlags wird.


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Themen: Unfall auf dem Weg zur Kita ist nicht unfallversichert - Technische Regel zu quartzhaltigem Staub geändert - Neue DGUV-Branchenregeln veröffentlicht.