Zahlen & Fakten

DER MINDESTLOHN IN DER EU

Am 1. Januar 2020 ist in Deutschland der gesetzliche Mindestlohn auf 9,35 Euro gestiegen.

Bei einer Vollzeitstelle entspricht dies rechnerisch einer Lohnuntergrenze von 1.584 Euro brutto im Monat. In 21 von 27 Ländern in der Europäischen Union gilt ebenfalls ein Mindestlohn, die drei skandinavischen Länder Finnland, Schweden und Dänemark verzichten darauf, ebenso wie Italien, Österreich und Zypern.


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Am 1. Januar 2020 ist in Deutschland der gesetzliche Mindestlohn auf 9,35 Euro gestiegen.